Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer!

Der etablierte Branchentreff von Fußballinteressierten und Entscheidern kommt am 16. Juni 2021 erneut nach Wien. Adaptiertes Konzept, bewährte Stärken: In der Generali-Arena werden die Businessräume unter Berücksichtigung aller notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für Sie geöffnet sein – mit entsprechendem Abstand, Präventionskonzept und begrenzter Teilnehmeranzahl.

Einlass ist bereits ab 08.30 Uhr möglich (zur Entzerrung des Besucherstromes). Wir ersuchen Sie, den Check-in im Zeitraum zwischen 08.30 Uhr und 09.30 Uhr vorzunehmen.

Wir möchten Sie nachfolgend transparent über die geltenden Rahmenbedingungen am Kongress aufklären. Die neue Covid-19-Öffnungsverordnung für Veranstaltungen ab 10. Juni 2021 finden Sie auch unter: www.bmkoes.gv.at

 

ZUTRITTSBERECHTIGUNG: 3G-NACHWEIS

Jeder Kongressteilnehmer muss beim Check-in verpflichtend einen gültigen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr nach der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) vorlegen. Der Nachweis kann von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf unterschiedliche Weise erbracht werden:

  • Nachweis einer negativen Testung auf SARS-CoV-2 (Molekularbiologischer Test – z.B. PCR-Test: 72 Stunden ab Probenahme | Antigen-Test einer befugten Stelle – z.B. Österreich testet: 48 Stunden ab Probenahme | Antigen-Selbsttest, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst wird: 24 Stunden)
  • Nachweis über eine Genesung in den letzten 180 Tagen mittels ärztlicher Bestätigung
  • Nachweis über eine Impfung (gilt bei einer Erstimpfung ab dem 22. Tag dieser Impfung, die nicht länger als 90 Tage zurückliegen darf)
  • Nachweis einer Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf
  • Antikörpernachweis, der nicht älter als 90 Tage sein darf

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, den 3G-Nachweis, das Ticket sowie einen Lichtbildausweis beim Check-in bereitzuhalten.

 

ZUGEWIESENER SITZPLATZ & TISCH IM CATERING-BEREICH

Jeder Kongressteilnehmer bekommt beim Check-in einen Sitzplatz (Festsaal A, B oder C bzw. Loge) sowie einen Tisch im Catering-Bereich zugewiesen. Das Verabreichen von Speisen und der Ausschank von Getränken ist unter Einhaltung der Regelungen für die Gastronomie ausschließlich am zugewiesenen Tisch im Catering-Bereich zulässig.

 

MASKENPFLICHT

Im gesamten Kongressbereich – sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien – gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Lediglich am zugewiesenen Tisch im Catering-Bereich darf die Maske abgenommen werden.

 

ABSTANDSREGELUNG

Im gesamten Kongressbereich ist mindestens ein Meter Abstand zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder einer Besuchergruppe angehören, einzuhalten. Zwischen Besuchergruppen (max. vier Personen in Innenräumen) muss seitlich zumindest ein Sitzplatz freigehalten werden.

 

ANREISE AUS DEUTSCHLAND UND DER SCHWEIZ

Bei der Einreise aus Deutschland und der Schweiz sind folgende Maßnahmen verpflichtend:

Nachweis im Sinne der 3G-Regel: Bei der Einreise nach Österreich muss ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impf- oder ein Genesungszertifikat bzw. ein ärztliches Zeugnis darüber mitgeführt werden. Diese Dokumente müssen in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein. Auf Verlangen der Behörde ist dieses an der Grenze vorzuweisen.

 

Reisen Sie ohne gültiges ärztlichen Zeugnis, Testergebnis, Impfzertifikat oder Genesungszertifikat ein, ist unverzüglich nach Einreise, jedenfalls spätestens innerhalb von 24 Stunden, ein molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test) oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 durchzuführen und eine Registrierung zur Pre-Travel-Clearance (www.entry.ptc.gv.at) ist vor der Einreise durchzuführen.

 

Wir wünschen Ihnen eine gute Anreise und freuen uns, Sie in Wien begrüßen zu dürfen!

Ihr FUSSBALL-KONGRESS-Team